Lärm ist Teil unseres täglichen Lebens geworden und vielerorts nimmt die Lärmbelastung zu. Zur Begrenzung der Lärmbelastung hat der Gesetzgeber zahlreiche Regelungen zum Schutz der Allgemeinheit geschaffen. Die BeSB hat sich auf Lösungen spezialisiert, welche die wirtschaftliche Entwicklung und zugleich die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen ermöglichen.
"Wir versuchen das komplexe Thema des Geräuschimmissionsschutz für unsere Kunden verständlich und greifbar zu machen."
Stefan Becker, Geschäftsführer BeSB GmbH
Hierzu entwickeln wir auf Ihr Projekt abgestimmte Genehmigungsstrategien und Optimierungen. Durch gezielte Koordination und Kommunikation zwischen Auftraggebern, Planern, Behörden, Entscheidungsträgern und Betroffenen wird ein für alle Seiten zufriedenstellendes Ergebnis erreicht.
Themenkomplexe im Bereich Immissionsschutz
Gewerbe & Industrie

Der von industriell oder gewerblich genutzten Anlagen ausgehende Lärm wird in Deutschland durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA Lärm) geregelt; in Österreich gilt unter anderem die Richtlinie ÖAL 3. Zu den Lärmverursachern zählen große Betriebe wie Kraftwerke, Betriebe der Schwer- und Leichtindustrie, Logistikzentren sowie auch mittlere und kleinere Gewerbe- oder Handwerksbetriebe, Einzelhandelsgeschäfte und andere Betriebe.
See- & Binnenhäfen

See- und Binnenhäfen sind meistens als trimodale Anlagen in nationale und internationale Verkehrsströme eingebunden, die einen ganzjährigen 24 Stunden Dauerbetrieb erfordern. Besonders zu berücksichtigen ist hier der immissionsrechtliche Sonderstatus von Seehäfen, die aus dem Gültigkeitsbereich der TA Lärm ausgenommen sind. Kennzeichnend für den Hafenbetrieb ist der Einsatz von speziellen Umschlaggeräten (z.B. Portalkräne, Reachstacker und Straddlecarrier), für die ggf. auch besondere Lärmminderungsmaßnahmen ergriffen werden müssen.
Flughäfen & Landeplätze

Fluglärm ist eine der wesentlichen Auswirkungen für die Menschen in der Umgebung von Flughäfen und Landeplätzen. Zu diesem Themenkomplex gehören neben den Geräuschen durch Flugzeuge in der Luft auch Geräusche durch rollende und stehende Flugzeuge am Boden sowie Geräusche durch Triebwerksprobeläufe (sog. Standläufe). Sei es beim Flughafenausbau, der Dimensionierung von Lärmminderungsmaßnahmen, der Messung von Fluglärm oder der Umsetzung von Schallschutzprogrammen: Wir unterstützen unsere Kunden bei der erfolgreichen Umsetzung.
Sport & Freizeit

Gerade größere Sport- und Freizeitanlagen wie z.B. Sportstadien oder Festwiesen, verursachen Geräusche in der Regel nur zeitweise. Dafür können während der Veranstaltungen umso höhere Geräuschpegel entstehen. Oftmals sind aber auch die Besucher und Fahrzeuge auf den Wegen von und zur Veranstaltungsstätte von Bedeutung, insbesondere wenn dies nachts geschieht. Die Zulässigkeit der Geräuschimmissionen wird durch die Sportanlagen-Lärmschutzverordnung18. BImSchV und die Freizeitlärmrichtlinien der Länder geregelt.
Baustellen

Baustellen erzeugen Dreck und Lärm. In Deutschland erfolgt die Beurteilung der von Baustellen verursachten Geräuschimmissionen auf Grundlage der AVV Baulärm. Die Einhaltung der Vorgaben ist jedoch auch bei der Verwendung modernsten Baugeräts oft nicht möglich. Um die Lärmbelastung durch Baustellen zu begrenzen und zu kontrollieren, bieten wir an: Prognosen der Geräuschbelastung, Erarbeitung von Lärmminderungsmaßnahmen, Baulärmüberwachung inkl. 24/7-Monitoring, Stellung eines Baulärmverantwortlichen.
Straßen- & Schienenverkehr

Bei Neubau oder wesentlichen Änderungen von öffentlichen Straßen- und Schienenverkehrswegen und Parkplätzen sind in Deutschland die Anforderungen der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV zu beachten. Auch bei gewerblichen Bauvorhaben können Geräusche durch Zu- und Abfahrten auf öffentlichen Verkehrswegen eine Rolle spielen. Unsere Prognosen und Messungen zur Geräuschermittlung erfolgen nach den aktuellen Standards, u.a. 16. BImSchV, RLS 90, Schall 03, RVS 4.02 (Österreich), CNOSSOS (EU), FHWA Traffic Noise Model (N. Amerika).
Bauleitplanung

Bereits in der Bauleitplanung muss der Geräuschimmissionsschutz in ausreichendem Maße berücksichtigt werden. Es müssen sowohl die Auswirkungen auf das Plangebiet sowie die von diesem ausgehenden Geräusche ermittelt und beurteilt werden. In der Bauleitplanungen fallen viele Teilgebiete der Akustik zusammen. Hierzu zählen Verkehrsgeräusche, Fluglärm, Gewerbegeräusche, Sportanlagen sowie Betrachtungen zum baulichen Schallschutz. Im Fall von Gewerbegebieten ist oftmals eine Schallkontingentierung erforderlich.
Renn- & Teststrecken

Renn- und Teststrecken weisen oftmals eine besondere Lärmschutzproblematik auf. Hier liegt ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung ist die BeSB einer der führenden Dienstleister auf diesem Gebiet, sowohl national als auch international.
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